Die Möglichkeit, bestellte Waren vor Ort im Geschäft abzuholen, kompensiert laut Handelsverband weniger als zehn Prozent der erwarteten Umsatzverluste im Einzelhandel.
Wegen des dritten Corona-Lockdowns müssen seit 26. Dezember im Handel die Rollläden bis inklusive 17. Jänner unten bleiben. Im Gegensatz zu den ersten beiden Lockdowns besteht nun die Möglichkeit, bestellte Waren vor Ort im Geschäft abzuholen (“Click & Collect”). Der Handel hatte seit dem ersten Lockdown auf die Einführung dieser Regelung gedrängt, die jetzigen Umsatzerwartungen sind allerdings verhalten. Laut Handelsverband würde diese Regelung weniger als zehn Prozent der erwarteten Umsatzverluste im Einzelhandel kompensieren. Von einem …