Braunschweig Im Untreueprozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen. Die zuständige Kammer verkündete am Dienstag ihr Urteil in dem Strafverfahren.„Bei keinem der Angeklagten ist der Vorsatz der Untreue festzustellen“, begründete der Vorsitzende Richter Bohle Behrendt die Freisprüche. Bei Untreuestraftaten gehe es häufig um persönliche Bereicherung. Die könne den vier VW-Personalmanagern nicht vorgehalten werden. Fahrlässigkeit sei ebenfalls kein Grund für eine Verurteilung. „Fahrlässige Untreue ist nicht strafbar“, sagte Behrendt.Gleichwohl beklagte der Richter die rechtliche Unklarheit. Im Betriebsverfassungsgesetz …
Untreue-Prozess: Vier angeklagte VW-Manager im Strafprozess um Betriebsratsgehälter freigesprochen
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