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Regierung konkretisiert Coronahilfen für Zulieferer



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Zulieferbetriebe müssen einen entsprechenden “Umsatzzusammenhang” mit im Lockdown geschlossenen Betrieben, einen mindestens 40-prozentigen Umsatzeinbruch sowie eine Bestätigung der Angaben durch einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter haben.
Die Bundesregierung hat am Sonntag die Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe konkretisiert. Folgende drei Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen: Mindestens 50 Prozent “Umsatzzusammenhang” mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben. Weiters müssen sie mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu November/Dezember 2019 nachweisen und ab einer Fördersumme von 5000 Euro diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigen lassen. Bevor die Hilfen ausbezahlt werden, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. …

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