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AMS kann Impfverweigerern das Arbeitslosengeld streichen



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Arbeitslose können eine Stelle nicht ablehnen, weil dafür eine Corona-Impfung verlangt wird. Das könnte sogar zu einer Streichung des Arbeitslosengeldes führen.
Jobsuchende können eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen, weil der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt. Das AMS werde niemanden zu einer Impfung zwingen, aber eine Bewerbung auf eine Stelle könne nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft sei, hieß es aus dem Arbeitsministerium zum “Standard” (Onlineausgabe). Eine Ausnahme gelte natürlich dann, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. Das Ministerium hat das AMS in einem Schreiben auf diese …

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