In den Bereich Druck fällt die Drohung, die Fluglinien für den Schaden haftbar zu machen. Das ist kurz vor der Abholung der Maschine etwas einfacher, weil die Airline oder ihre Finanziers da bis zur Hälfte des Kaufpreises bezahlt haben. Diese Anzahlung bleibt bei Airbus, wenn die Fluggesellschaft den Flieger nicht nimmt. „Da ist es billiger die Maschine zu nehmen, auch wenn die Airline das eigentlich überflüssige Gerät dann abstellt oder zu einem Kampfpreis weiterverkauft“, erklärt die Führungskraft einer Fluglinie. Ist die Anzahlung geringer, kann Airbus zumindest drohen, den ausstehenden Restbetrag einzuklagen. „Meist einigen sich dann Hersteller …
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