Ein einheitliches Bezahlsystem für das Ad-hoc-Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen ist das Ziel der neuen Ladesäulenverordnung. Betreiber müssen künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Auch Menschen ohne Smartphone sollten jederzeit an den Säulen Strom laden und bezahlen können, hatte das Wirtschaftsministerium argumentiert.Die Energiewirtschaft aber läuft Sturm gegen die neue Pflicht – das sorge für Zusatzkosten für Anbieter und Kunden, so die Chefin des Bundesverbands …
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